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Beitrittserklärung

Mitglied werden

 

Für schnell Entschlossene:    Hier findet Ihr die Beitrittserklärung     Hier findet Ihr die Einzugsermächtigung

 

 

Als Mitglied des "Bundesverband der Clusterkopfschmerz-Selbsthilfe-Gruppen (CSG) e.V." tun Sie etwas für die Erhaltung und Weiterentwicklung der CSG e.V.. Jeder ist willkommen; heute betreuen wir mehr als 2000 Betroffene jährlich. Sie können die CSG e.V. als stilles Mitglied unterstützen oder die Vereinsarbeit aktiv mitgestalten. Weiter unten finden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft. Am besten gleich ausfüllen und an die Geschäftsstelle schicken. Wir melden uns bei Ihnen.

 
Was kostet das?

Der Mitgliedsbeitrag in der CSG e.V. beträgt 40,- Euro im Jahr. Freiwillige höhere Beiträge sind möglich. Wenn ein Familienangehöriger bereits Mitglied in der CSG e.V. ist, zahlen die anderen Familienangehörigen aus demselben Haushalt nur 25,- Euro.

 
Was bekomme ich dafür?

CSG-Mitglieder erhalten:

  • jährlich drei Ausgaben der Vereinszeitschrift CSGaktuell.

  • Persönliche Einladungen zur Teilnahme an Veranstaltungen der CSG e.V. (Symposien, Vorträge, usw.) in ihrer Nähe (ca. 100 – 150 km)

  • Zugang zu ausführlichen Informationen rund um die Clusterkopfschmerzen.

  • Hilfe bei Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten

  • Mitgliederausweis.

 

Spenden

Der Bundesverband CSG e. V. finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Er ist vom Finanzamt Geilenkirchen unter der Steuernummer 210/5794/0943 als gemeinnützig anerkannt und unter der Vereinsregisternummer VR 1063 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

 

Bankverbindung

CSG e.V.

BankSparkasse WestmünsterlandSparkasse Allgäu
IBANDE77 4015 4530 0003 5403 33DE40 7335 0000 0516 3953 57
BICWELADE3WXXXBYLADEM1ALG

 

 

 

Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied in unserem Kreise begrüßen zu dürfen. Bevor Sie die Beitrittserklärung ausfüllen, hier noch einige Informationen zur Mitgliedschaft: Grundlage für die Mitgliedschaft ist die Satzung der CSG e.V., die bei der Hauptgeschäftsstelle angefordert werden kann (oder im Download ). Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung in der Hauptgeschäftsstelle erhalten Sie ein Begrüßungsgeschenk und Ihren Mitgliedsausweis sowie die Kontaktdaten der zust. Sachbearbeiter in der CSG e.V. Wenn Ihr Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet wurde (am besten per Abbuchungsauftrag), sind Sie Mitglied in der CSG e. V. Familienmitglieder müssen unter der gleichen Anschrift mit einem Vollmitglied wohnhaft sein (bekommen keine Vereinszeitung), um in den Genuss des geringeren Mitgliedsbeitrags von 25,00 € zu kommen.


Die CSG e.V. ist Mitglied in folgenden Dachorganisationen u.ä.

In Nordrhein-Westfalen ist der CSG-Landesverband Mitglied in der LAG-NRW

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